Im April 2017 stellte die Hamburger Polizei rund 1800 mutmaßlich gestohlene Räder sicher – nur 47 von ihnen konnten ihren Besitzern zurückgegeben werden
1800 Fahrräder wurden bei einer Großrazzia gegen Fahrraddiebe sichergestellt. Obwohl die Haupttäter wegen Hehlerei verurteilt wurden, erhielten sie den Großteil der Räder zurück. Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum.
Drei Jahre später kann davon keine Rede mehr sein. Von den beschlagnahmten Rädern konnten nur 47 Fahrräder ihren Besitzern zurückgegeben werden. Die beiden Täter, zwei Brüder, wurden Anfang dieses Jahres verurteilt, zu einer Geldstrafe über 140 Tagessätze à 40 Euro beziehungsweise zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Doch das war noch nicht das Ende des Falls: Den beiden wegen gewerbsmäßiger Hehlerei beziehungsweise Beihilfe zur Hehlerei Verurteilten wurden zudem die restlichen knapp 1750 Fahrräder zurückgegeben. Die Begründung: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Räder ebenfalls gestohlen worden waren. Es wurde kein rechtmäßiger Besitzer gefunden. Und nicht zuletzt: Die Polizei konnte sie auf Dauer gar nicht lagern.
Konnten die Hehler nachweisen, die Fahrräder ordnungsgemäß erworben zu haben?
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