Die Akzeptanz einer anderen Meinung, scheint ein recht schwieriges Unterfangen zu sein.
Ursprünglich war dieses Thema für mich bereits auf ein Abstellgleis verschoben, da ein tieferes Eintauchen Befürchtungen hervorrief, mich einer Verschwendung von etwas hinzugeben, das oft als äußerst kostbar eingestuft wird – die Zeit. Doch kam ich nicht umhin, mir einzugestehen, dass das Verschieben wohl nicht so recht funktioniert hat. Anders kann ich mir nämlich das regelmäßige Wiederauftauchen, der an meine Person gerichteten Empfehlungen, in meinem Hinterkopf nicht erklären.
Um welche Ratschläge es da genau geht, das möchte ich dann auch nicht vorenthalten. Es ist dieser Beitrag von @thermoplastic, der mein Interesse in der Hinsicht weckte, dass ich (nach dem Öffnen der einen oder anderen beigelegten Quellenangabe) meine Sicht auf die Dinge mit ein paar kommentierenden Sätzen einbringen wollte. Ich glaube, diese Form der Replik auch als Meinungsäußerung bezeichnen zu können. Ein Grundrecht, welches bei der Anwendung auf Hive mit subtilen Nebenwirkungen aufwartet.
Der letzte Schubs, mich mit der Meinungsäußerung (Meinungsfreiheit) auf Hive etwas intensiver zu beschäftigen, erreichte mich dann von @vanje, der mir in einem seiner Kommentare die folgende philosophische Botschaft überreichte: Man kann von Menschen etwas lernen, auch wenn man ihre Ansichten nicht teilt. Man muss nicht jeden Umweg mitgehen, sollte aber verstehen, warum der andere ihn einschlägt.
Die Vorgaben scheinen jedenfalls unmissverständlich.
Möglicherweise sind bei dem einen oder anderen von uns ein paar essenzielle Sätze in Vergessenheit geraten, die in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes und in Artikel 13 unter den Grundrechten der Republik Österreich so nachzulesen sind: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ergänzend dazu: Die Meinungsfreiheit schützt »Meinungen«. Eine Meinung ist eine subjektive Einschätzung, Beurteilung oder Sichtweise. Der Schutz der Meinungsfreiheit umfasst nicht nur das Recht, eine eigene Meinung zu haben. Auch das Sammeln von Informationen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können, und das Verbreiten dieser Meinung sind Teil der Meinungsfreiheit.
Doch nun zu den Steinen, die die Gedanken ins Rollen brachten.
Wie flach sollte ich den Ball halten?
Wie immens wichtig Herrn Rapp (@thermoplastic) diese Empfehlung an meine Adresse zu sein scheint, bekundet unbestreitbar die Tatsache, dass er sie gleich im Doppelpack in mein Postfach packt. Mein Problem dabei: Ich verstehe die Botschaft nicht recht. Sollte ich ab sofort ein nicht näher benanntes Risiko mindern, indem ich die Klappe halte, oder wäre es für mich an der Zeit, meine Meinung von links auf rechts zu drehen, damit Einklang mit der, vom Absender »empfohlenen«, Meinung hergestellt wird?
Das Flach- und Kurzpassspiel (knapp über der geistigen Grasnarbe) mag eine scheinbare Sicherheit vorgaukeln, erscheint mir allerdings bereits im Ansatz als eine langweilige Angelegenheit, da ich dem Kopfballspiel absolut nicht abgeneigt bin.
Warum eine Quelle anpreisen, die lediglich trübes Wasser spendet?Selbstverständlich bietet sich die Möglichkeit an, bei dem Versuch, die eigene Meinung mit Argumenten zu untermauern, Einschätzungen zum selben Thema aus dem erweiterten Umfeld einzubinden. Doch suggeriert mir der Autor mit dieser Eingliederung (in diesem Fall Wegscheider), dass er das Quellwasser zur Festigung seiner Einschätzungen (Ansicht) als bedenkenlos erachtet.
Das Problem dabei: Wenn sich jedoch, gänzlich ohne Zuhilfenahme eines Mikroskops, mit bloßem Auge problematische Bakterien im verbalen Erguss herausfiltern lassen, dann sollte mir auch das Recht eingeräumt werden, diese zu benennen. Im Nachhinein den Versuch der Abschwächung damit zu stabilisieren, Herr Wegscheider hätte zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht auf alle relevanten Fakten zugreifen können, relativiert wohl nicht die vorher begangenen journalistischen Fehltritte.
Und plötzlich steht Jan Böhmermann auf dem Prüfstand – und scheitert (wie sollte es auch anders sein) kläglich.
Ich kann Herrn Rapp versichern, mit Herrn Böhmermann weder privat noch beruflich erwähnenswerte Momente verbracht zu haben. Meine gesammelten Informationen über diesen Journalisten, Moderator und Autor stammen allesamt aus Pressepublikationen. Diesen Informationen folgend, bin ich mir mehr als sicher, dass der von @thermoplastic eingebrachte Vergleich Böhmermann – Rumpelstilzchen lediglich offenbart, dass hier offensichtlich jemand komplett ahnungslos in Bezug auf die Märchenfigur der Brüder Grimm ist. Es mag vorstellbar sein, dass der ZDF-Moderator sich am Spinnen von Stroh zu Gold versucht hat, ihm jedoch Machtgier und Kontrollsucht zu unterstellen, halte ich für äußerst fragwürdig. Auch den zweiten Versuch, der mit dem Giftzwerg, nehme ich als eine Einschätzung von jemandem wahr, der sich nur allzu gerne von Vorurteilen leiten lässt.
Meine Meinung:
Was alles passieren kann, wenn der Bevölkerung das Wahlrecht zugestanden wird, zeigt sich mal mehr oder weniger klar, wenn die abgegebenen Stimmen ausgezählt sind. Das Ergebnis mag dem einen schmecken, während der andere sich geekelt abwendet. Unbestritten scheint mir jedoch, dass aus dem Wahlergebnis nicht lediglich Rückschlüsse auf die Stimmung im Land gezogen, sondern auch Wünsche für die nun anstehende Zukunft herausgelesen werden können. Wenn sich dabei (ob in Sachsen-Anhalt oder in Berlin) überdeutlich zeigt, dass ein großer Teil der Wahlberechtigten eine ganz bestimmte Partei in der Regierungsarbeit eingebunden sehen will, dann muss ich jedem, der dies zu ignorieren versucht, einen miserablen demokratischen Stil vorwerfen. Noch skurriler wird es, wenn dennoch über Koalitionen sinniert wird, denen der Wähler wenige Stunden zuvor eine klare Absage erteilt hat. Beinahe schon komödiantisch wird das ganze Theater dann, wenn ein aktueller oder ehemaliger politischer Mandatsträger sich dazu berufen fühlt, sich zum Nachhilfelehrer der Nation aufzuspielen. Selbstverständlich mit dem erhobenen Zeigefinger. Es fehlt lediglich noch der handliche Rohrstock, um Schläge auf die Wahlfinger auszuteilen, die das Kreuz an die falsche Stelle gesetzt haben. Und das alles, bevor es überhaupt zu ersten Sondierungsgesprächen gekommen ist. Um bei der Satire zu bleiben. Der Wähler als ewiger Schüler sitzt gespannt im Klassenraum und erwartet das Ergebnis der letzten Klassenarbeit. Der im Staatsdienst agierende Beamte betritt die »Bühne«, knallt dem Wissbegierigen das Resultat vor die Nase und gibt seine Einschätzung preis: „Glatte 6. Tauche unter, du Flasche.“
Verschnörkelte Phrasen und der Linksversteher.
Mir wird vorgeworfen, meiner Meinung mit verschörkelten Phrasen mehr Bedeutung oder Überzeugungskraft beimessen zu wollen. Hierzu sei Zweierlei angemerkt: Der Einbringer dieser Vorwürfe (als solche neige ich, sie zu interpretieren) sollte mir an einem konkreten Beispiel vor Augen führen, wie er zu dieser Einschätzung gelangte. Zumal im Gebrauch der Sprache überhaupt keine verschnörkelten Phrasen Anwendung finden können, da die Verschnörkelung fest an die Kalligrafie gebunden ist – und dort als Verschönerung angesehen wird. Ähnliches gilt für die Phrasen, die Herr Rapp fälschlicherweise mit den Floskeln verwechselt zu haben scheint. Doch nun zu dem Linksversteher. Ich frage mich, ob derjenige, der mir dieses Wort ans Revers heftet, überhaupt eine Definition für den Begriff parat hat. Ich zeige mich jedenfalls ahnungslos – kann mich allerdings nicht gänzlich von der Vermutung trennen, damit zwischen Maoisten, RAF‑Sympathisanten und Kommunisten eingereiht worden zu sein. Ein ganz ähnlicher Begriff fand einst Verwendung, um jene Anwälte zu denunzieren, die die Verteidigung von Ulrike Meinhof und Co. übernahmen. Damlas hieß es: Rechtsverdreher-Linksversteher. Heutzutage reicht es wohl bereits aus, sich nicht für das AfD-Parteiprogramm als neue Tapete fürs Wohnzimmer entschieden zu haben, um sich in den Käfig verbannt zu sehen, in dem die demokratiefeindlichen Raubtiere mit dem Kommunistenstern im Fell vermutet werden. Hier spätestens, hat sich dann das Flachballspiel unter die Grasnarbe verlagert.
Zum Abschluss (nur zur Erinnerung) nochmals der Vorschlag von @vanje: Man kann von Menschen etwas lernen, auch wenn man ihre Ansichten nicht teilt. Man muss nicht jeden Umweg mitgehen, sollte aber verstehen, warum der andere ihn einschlägt.


